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Normale Version: PC Games - Welche Rechte hat der Nutzer/Käufer?
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Tagchen...

Da in letzter Zeit eine kleine Diskussion in der Shoutbox entbrannte, welche Rechte und Pflichten eigentlich der Käufer hat, hier mal ein kleiner Einblick...
Dieser Thread dient ausschließlich der Diskussion darum was "ICH" als Käufer bei einem Kauf eines PC-Spiels für Rechte und Pflichten habe. Darf man etwas weiterverkaufen? Darf ich mit meinem erworbenen Produkt alles anstellen wonach mir beliebt? Was kaufe ich eigentlich?
Diese und andere Fragen sollten hier gemeinsam geklärt, erörtert bzw. von allen Seiten beleuchtet werden.
Wenn jemand anderer Meinung ist, hauptsächlich im Bezug auf Aussagen anderer Mitglieder... Bitte bleibt sachlich korrekt und haltet euch an einem guten Umgangston. Aber ich denke das ist klar, oder?! Wink

Also...
Nun mal meine Ausführungen dazu. Wie jeder sicherlich von euch denkt, was man auch aus der Shoutbox entnehmen konnte, ist die weitverbreitete Meinung - "Wenn ich etwas kaufe, dann gehört mir das auch. Schließlich habe ich es ja bezahlt."
Im Prinzip stimmt die Aussage. Aber... Mit dem Kauf des Produktes erwirbt man nicht die Urheberrechte, sondern nur eine Lizenz die Software auf dem heimischen PC zu installieren und zu nutzen. Um das mal zu verdeutlichen... Wenn ich mit dem Spiel machen möchte was ich will, müsste ich die Urheberrechte bzw. die damit verbundenen Lizenzen erwerben. Allerdings wird sich das ein Normalsterblicher von uns wohl kaum leisten können.

Ich eröffne natürlich auch nicht unvorbereitet so einen Thread. Im folgenden könnt ihr mal eine Textstelle aus der EULA von Crysis 2 lesen. Seit mal ehrlich, wieviele von euch (mich eingeschlossen) haben sich schon mal beim installieren eines Spiels die ellenlange EULA durchgelesen?

Crysis 2 EULA schrieb:Gewährung einer beschränkten Lizenz

Vorbehaltlich Ihrer Annahme und Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt CRYTEK dem Lizenznehmer hiermit ein beschränktes, persönliches, nicht übertragbares Recht (die "Lizenz"), während der unten definierten Laufzeit CRYSIS gemäß den im Handbuch oder auf der Verpackung von CRYSIS enthaltenen Anweisungen zu nutzen.

Geistige Eigentumsrechte

CRYSIS und alle damit verbundenen Urheberrechte, Warenzeichen oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte sind Besitz von CRYTEK (oder ggf. seinen Lizenzgebern) und stehen unter dem Schutz von deutschen und internationalen Urheberrechtsgesetzen und anderen geltenden Gesetzen. Der Lizenznehmer hält keine Eigentums- oder geistigen Eigentumsrechte an CRYSIS, insbesondere keine Urheberrechte.

Hier nun allerdings 2 der bedeutendsten Punkte solch einer EULA...
Crysis 2 EULA schrieb:Rechtevorbehalt

CRYTEK (oder ggf. seine Lizenzgeber) behalten sich ausdrücklich alle nicht durch diese Vereinbarung gewährten Rechte vor. Sie erhalten durch diese Vereinbarung kein Recht und keine Lizenz, CRYSIS oder Elemente von CRYSIS oder die Warenzeichen CRYTEK, CRYSIS, CRYENGINE, FARCRY oder andere Warenzeichen von CRYTEK oder anderen Unternehmen zu kopieren, zu vertreiben, öffentlich zur Schau zu stellen, darzubieten oder anderweitig zu nutzen.


Nutzungseinschränkungen

Jede nicht ausdrücklich in Abschnitt 2 genehmigte Nutzung von CRYSIS durch den Lizenznehmer ist ausdrücklich untersagt und stellt einen wesentlichen Verstoß des Lizenznehmers gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung dar.

Insbesondere ist es dem Lizenznehmer verboten:
- CRYSIS ganz oder in Teilen zu kopieren, zu reproduzieren, herzustellen oder (kostenlos oder anderweitig) zu vertreiben, gleich auf welchem Medium;
- Rechte an CRYSIS an Dritte zu übertragen, zu verkaufen, unterzulizenzieren oder zu verpachten;
- CRYSIS auf unmoralische oder gesetzwidrige Weise zu nutzen;
- CRYSIS zu modifizieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen (sofern dies nicht ausdrücklich durch die Bestimmungen der SANDBOX 2 EDITOR für CRYSIS- oder MOD SDK für CRYSIS-Vereinbarungen genehmigt ist);
- CRYSIS zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu disassemblieren.

Der Lizenznehmer darf keine durch CRYTEK auf oder in CRYSIS angebrachten rechtlichen Hinweise wie zum Bespiel Warenzeichen- oder Urheberrechtshinweise verändern oder entfernen.


Von meiner Seite aus sollte das wohl erstmal genügen. Sicherlich werden hier noch weitere Meinungen oder Ansichten auftauchen...

MFG sILeNt heLLsCrEAm
hey, danke für die zusammenfassung Wink

Zitat:- CRYSIS zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu disassemblieren
haha :dodgy:
Warum "haha"???
Du hast mit dem Thread selbst bewiesen, dass du nicht ganz recht hattest.
In der Shoutbox ging es mehr darum ob es illegal ist was wir hier machen.
Und allgemein ist es nicht illegal.
Jeder schreibt eigene EULA für ein Produkt, deshalb kann man auch nicht sagen ob allgemein hacking illegal ist.
Abgesehn davon, kann man zwar für debugging für so was verklagt werden. Aber es heißt nicht, dass man von Polizei dafür verfolgt wird.
Wenn sie (Spiele Hersteller) wollten dann hätten sie auch alle möglichen Rechte dies durchzusetzen. Wie ich schon in der Shoutbox schrieb... "Versuch erstmal nen Kläger zu finden..."

Steht ebenfalls in so gut wie jeder EULA...
Crysis 2 EULA schrieb:Vertragsverletzung

Sollte es zu einer Verletzung dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer kommen, stehen CRYTEK (und ggf. seinen Lizenzgebern) alle gemäß geltendem Recht und/oder dieser Vereinbarung möglichen Rechtsmittel zur Verfügung, insbesondere eine Entschädigung für sämtliche Schäden, die durch diese Verletzung eventuell entstehen könnten.

Allerdings wäre das Ganze mit z.b. Drogenbesitz für den Privatgebrauch vergleichbar. Ist vielleicht ein komisches Beispiel aber...
Wenn jemand z.b. ein paar Gramm Hash in seinem Besitz hat und die Exekutive kriegt davon wind. Was passiert? In der Regel kommt es zur Anklage, aber diese wird auch in aller Regel wieder fallengelassen weil wegen Mindermengenbesitz. Natürlich auch hier nur unter der Vorraussetzung das damit nicht gehandelt wird.

Aber wieder zurück zum Gamehacking. Vom Gesetzgeber her gibt es keinen mir bekannten Gesetzentwurf der ausschließlich besagt das "unser" tun und handeln illegal ist. Vielmehr liegt das Recht beim Hersteller selbst, und mit dem Kauf einer Software stimmst du den Vertragsbedingungen (EULA) zu. Ob jemand diese gelesen hat oder nicht kann damit dem Hersteller egal sein. Wenn der Käufer diese Lizenzvereinbarung bricht stehen dem Hersteller alle nach Gesetz geltenden Maßnahmen zur Verfügung.

Beleuchtet man das Ganze aber von der anderen Seite... Würde ein Spielehersteller sowas wirklich durchziehen und entsprechende Maßnahmen ergreifen würde auch ein Richter urteilen: "Ihnen ist kein finanzieller Schaden entstanden. Also was solls?!"
Ausgenommen ist hierbei natürlich Multiplayer bzw. Online Gaming.
Grade ich z.b. habe früher meine Kaufentscheidung auch davon abhängig gemacht ob denn Cheats im Spiel enthalten sind. Und ich denke es wird auch heute noch einen Großteil an Käufern, nennen wir sie mal Gelegenheitsspieler, geben die auf das "besch***" mehr oder weniger großen Wert legen. Von dieser Seite her würde auch ein Spielehersteller nicht gerade in der Gunst der Käufer steigen wenn sie so gut wie alles verbieten würden.
Denn grade der PC-Spiele Sektor ist ein hart umkämpfter Markt. Und jeder Hersteller weiß das auch. Das fängt schon beim Kauf eines fehlerhaften Spiels an und hört beim beknackten Kopierschutz (z.b. Online-DRM) auf.

Es gibt aber auch positive Hersteller zu nennen... Bestes Beispiel Blizzard und Warcraft 3. Ein uraltes Spiel aber nachwievor bringen die dafür immer noch Patches raus. Welcher Spielehersteller kann das schon von sich behaupten? Erstens gibts wenige bis gar keine die überhaupt solange überleben , andererseits wird nach ein paar Patches der Support in aller Regel eingestellt.